Verkehrsrecht · Buchloe und Allgäu · Beratung auch für München

Verkehrsrecht: Unfall, Bußgeld und Führerschein klären

Alexander Weber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Weber Schwarz & Schwarzer in Buchloe. Er berät und vertritt im Verkehrsrecht insbesondere nach Verkehrsunfällen, bei Bußgeldverfahren und in Führerschein- und Fahrerlaubnissachen.

Nach einem Unfall, einem Bußgeldbescheid oder einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde kommt es auf eine genaue Prüfung an. Alexander Weber berät zu Schadensersatz, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisfragen sowie Streitigkeiten rund um Autokauf und Leasing. Gemeinsam werden Sachverhalt, Beweise und Fristen geordnet und die nächsten Schritte abgestimmt.

Auf der Kanzlei-Buchungsseite bitte Alexander Weber auswählen. Persönliche Besprechungen und Videotermine nach Vereinbarung; eine kurzfristige Übernahme muss ausdrücklich bestätigt werden.

Verkehrsunfall: Haftung und Schaden getrennt prüfen

Wer einen Schaden ersetzen muss und welche Positionen ersatzfähig sind, sind zwei unterschiedliche Fragen. Unfallhergang, Beteiligte, Verkehrsregeln und Beweise bestimmen die Haftungsprüfung. Bei Kraftfahrzeugen sind unter anderem § 7 StVG und bei mehreren beteiligten Kraftfahrzeugen § 17 StVG zu berücksichtigen. Eine erste Einschätzung am Unfallort ersetzt diese Prüfung nicht.

Fahrzeug- und weitere Sachschäden

Je nach Fall kommen Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand sowie weitere Positionen in Betracht. Erforderlichkeit, Nachweise und die gewählte Abrechnungsart sind zu klären. Für Art und Umfang des Ersatzes ist insbesondere § 249 BGB wichtig. Nicht jeder geltend gemachte Betrag wird automatisch vollständig erstattet.

Verletzungen und Schmerzensgeld

Bei Personenschäden müssen Verletzungen, Behandlung, Ausfallzeiten und weitere Auswirkungen dokumentiert werden. Unter den Voraussetzungen von § 253 BGB kommt Schmerzensgeld in Betracht. Pauschale Beträge anhand eines Schlagworts werden der individuellen Verletzungsfolge nicht gerecht.

Alexander Weber prüft auch Kürzungen eines Versicherers und den Inhalt angebotener Abfindungsvereinbarungen. Gerade bei noch unklaren gesundheitlichen Folgen sollte eine endgültige Erledigungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden. Die anwaltliche Prüfung ersetzt keine medizinische Behandlung oder technische Begutachtung.

Bußgeldbescheid, Punkte und Fahrverbot

Bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtvorwürfen sind unter anderem Tatnachweis, Zuordnung zur Person, Messunterlagen und Verfahrensablauf zu prüfen. Ein mögliches Fahrverbot oder Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis gehören in die Gesamtbetrachtung. Nicht jede Messung ist fehlerhaft und nicht jeder Fehler führt zur Einstellung.

Die Einspruchsfrist sofort beachten

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der erlassenden Verwaltungsbehörde eingelegt werden. § 67 OWiG regelt Frist und Form. Eine gewöhnliche E-Mail oder eine Terminanfrage bei der Kanzlei sollte nicht ungeprüft als wirksamer Einspruch behandelt werden.

Bitte sende den vollständigen Bescheid und den Zustellnachweis beziehungsweise Umschlag mit. Ein Anhörungsbogen ist kein Bußgeldbescheid; für andere behördliche oder gerichtliche Schreiben können andere Reaktionsmöglichkeiten und Fristen gelten. Das konkrete Schreiben muss deshalb vollständig geprüft werden.

Fahrverbot, Entziehung und MPU unterscheiden

Ein befristetes Fahrverbot ist nicht dasselbe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ebenso sind ein Bußgeldverfahren, ein strafrechtlicher Vorwurf und ein Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde rechtlich nicht austauschbar. Eine Maßnahme in einem Bereich erledigt deshalb nicht automatisch alle anderen Fragen.

Alexander Weber prüft den Anlass behördlicher Maßnahmen, deren rechtliche Grundlage und die verfügbaren Reaktionsmöglichkeiten. Bei Eignungszweifeln und Gutachtenanforderungen ist unter anderem § 11 FeV maßgeblich. Eine angeforderte Begutachtung oder gesetzte Frist einfach zu ignorieren kann Nachteile auslösen.

Rechtliche Begleitung ist keine medizinisch-psychologische Vorbereitung

Die Beratung umfasst die rechtliche Einordnung einer MPU-Anordnung und des weiteren Vorgehens. Eine erforderliche medizinische oder verkehrspsychologische Vorbereitung wird dadurch nicht ersetzt. Ein positives Gutachten oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann nicht garantiert werden. Benötigte Fachstellen und Nachweise sind gesondert zu klären.

Autokauf, Fahrzeugmängel und Leasing

Bei einem Mangel nach dem Autokauf geht es zunächst um Vertrag, vereinbarte Beschaffenheit, Verkäufer und nachweisbaren Fehler. Gesetzliche Mängelrechte und eine freiwillige Garantie sind nicht dasselbe. § 437 BGB ordnet die möglichen Käuferrechte; Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz haben jeweils eigene Voraussetzungen.

Bei Leasingstreitigkeiten sind insbesondere Vertrag, Fahrzeugzustand, Rückgabeunterlagen und die geltend gemachte Abrechnung zu prüfen. Eine Nachforderung wegen Schäden, Minderwert oder Mehrkilometern sollte nicht allein anhand der Endsumme akzeptiert werden. Alexander Weber unterstützt bei der rechtlichen Prüfung und der vereinbarten Interessenvertretung.

So bereitest du die verkehrsrechtliche Beratung vor

  1. Anliegen und Frist mitteilen

    Beschreibe kurz, ob es um Unfallregulierung, einen Bescheid, die Fahrerlaubnis oder einen Fahrzeugvertrag geht. Nenne Beteiligte, Aktenzeichen und Zustelldaten. Bei kurzen Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.

  2. Belege geordnet bereitstellen

    Bei Unfällen helfen Fotos, eine zeitliche Schilderung, Zeugenangaben, Polizeivorgangsnummer und Versichererkorrespondenz. Dazu kommen Gutachten, Rechnungen und bei Verletzungen medizinische Unterlagen. Für Bußgeld und Fahrerlaubnis werden die vollständigen Schreiben benötigt; bei Kauf oder Leasing Vertrag, Mängelanzeigen und Rückgabeprotokolle.

  3. Prüfung und Auftrag abstimmen

    Nach der Sichtung werden mögliche Ansprüche oder Einwendungen, erforderliche Akteneinsicht, weiteres Vorgehen und Kosten besprochen. Eine anwaltliche Erstberatung umfasst nicht automatisch die gesamte Unfallregulierung oder ein gerichtliches Verfahren.

Akute Gefahren und notwendige Hilfe am Unfallort haben Vorrang. Diese Seite ersetzt weder Notruf noch unmittelbare medizinische Versorgung. Für die spätere rechtliche Prüfung sollen Belege erhalten und der Ablauf möglichst zeitnah dokumentiert werden.

Kontakt zu Fachanwalt Alexander Weber

Rechtsanwalt Alexander Weber
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Weber Schwarz & Schwarzer · Bahnhofstraße 57 · 86807 Buchloe
08241 962304 · weber@wssonline.de

Persönliche Besprechungen und Videotermine nach Vereinbarung. Die Onlinebuchung erfolgt über die Kanzlei-Buchungsseite; dort bitte den Termin bei Alexander Weber auswählen. Informationen zum Ansprechpartner und zur Anfahrt findest du auf seiner Profilseite und unter Büro Buchloe.

Die Konditionen der Online-Erstberatung stehen vor der Terminwahl. Für weitergehende Leistungen werden Auftrag und Vergütung gesondert geklärt. Ob eine gegnerische Versicherung oder eine Rechtsschutzversicherung Kosten trägt, hängt vom Fall und dem Versicherungsschutz ab; eine kostenlose Vertretung wird nicht pauschal zugesagt.

Eine Anfrage oder Onlinebuchung allein wahrt keine Frist. Für fristgebundene Maßnahmen ist eine rechtzeitig bestätigte Mandatsübernahme erforderlich. Vor Übernahme werden Beteiligte und mögliche Interessenkollisionen geprüft.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Wer bearbeitet meine verkehrsrechtliche Anfrage?

Ansprechpartner für diese Leistung ist Rechtsanwalt Alexander Weber, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Buchung führt deshalb zur entsprechenden Auswahl auf der Kanzleiseite, nicht ausschließlich in den persönlichen Kalender von Matthias Schwarzer.

Übernimmt die gegnerische Versicherung immer sämtliche Kosten?

Nein. Haftung, Erforderlichkeit und Umfang der geltend gemachten Positionen müssen geprüft werden. Eine pauschale Kostenerstattung lässt sich unabhängig vom Unfallhergang und Auftrag nicht versprechen.

Reicht es, innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin zu buchen?

Nein. Die Buchung ist kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Frist, Form, Empfänger und eine etwaige anwaltliche Übernahme müssen gesondert geklärt werden.

Kann eine MPU durch anwaltliche Beratung sicher vermieden werden?

Nein. Geprüft wird, ob die Maßnahme rechtlich trägt und welche Möglichkeiten bestehen. Die Prüfung ersetzt keine notwendige Begutachtung und garantiert weder deren Wegfall noch ein bestimmtes Ergebnis.

Rechtsgrundlagen und Einordnung

Die verlinkten Bestimmungen des StVG und BGB betreffen Haftung, Schadensersatz und Mängelrechte. § 67 OWiG regelt den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid; § 11 FeV betrifft Eignungsfragen. Weitere Vorschriften und der konkrete Verfahrensstand sind je nach Anliegen zusätzlich zu prüfen.

Ansprechpartner: Alexander Weber, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Redaktioneller Stand: . Allgemeine Orientierung, keine individuelle Anspruchs- oder Fristenprüfung.