Wir übernehmen gern für dich Mandate im Zusammenanhang mit der Kündigung eines Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnisses.
Fachanwalt für Mietrecht in München und Starnberg
Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer
Deine Wahl für die professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht.
Kündigung Mietvertrag München / Starnberg
Bei der Kündigung eines Mietvertrages München muss auf der einen Seite zwischen Gewerbe- und Wohnraummietverhältnissen unterschieden werden. Darüber hinaus muss zwischen befristeten und unbefristeten Mietverhältnissen unterschieden werden.
WOHNRAUMMIETVERHÄLTNIS KÜNDIGUNG MÜNCHEN / STARNBERG
Bei befristeten Mietverträgen im Wohnraummietverhältnis gilt grundsätzlich, dass diese lediglich dann vorzeitig beendet sind, wenn ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Im Übrigen bestehen die sofort bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Seit 2001 sind zeitlich befristete Mietverträge jedoch nur noch möglich, wenn der Grund der Befristung im Mietvertrag angegeben wird. Eine komplizierte Materie, deshalb solltest du einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.
Die meisten Mietverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das heißt, der Mieter kann so lange in der Wohnung wohnen, bis eine der beiden Vertragsparteien den Mietvertrag München kündigt.
Kündigungsfristen Mietvertrag München und Starnberg für Vermieter
Bei unbefristeten Mietverträgen gelten für die ordentliche Kündigung vom Wohnraummietverhältnissen gestaffelte Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Bei Mietverhältnissen zwischen fünf und acht Jahren, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Hat ein Mieter mehr als acht Jahre in der Wohnung gewohnt, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten.
Die Vermieterkündigung des Mietvertrages München muss dem Mieter bis zum dritten Werktages eines Kalendermonats zugestellt werden. Insoweit ist die Frist um drei Werktage verkürzt.
Mieterseitige Kündigung des Mietvertrages München Starnberg
In Sachen Kündigung des Mietvertrages macht es das deutsche Mietrecht dem Mieter verhältnismäßig leicht aus dem Mietvertrag auszusteigen. Es gilt grundsätzliche eine Frist von 3 Monaten. Kündigungsgründe müssen nicht dargelegt werden, weshalb eine Kündigung des Mietvertrages in München für den Mieter einfach ist.
Andere Kündigungsfristen
können nur vereinbart werden, wenn sie für den Mieter günstiger sind.
Deshalb beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer mit der Kündigung Mietvertrag München in diesen komplizierten Fällen.
Möglicher Kündigungsausschluss
Die Mietparteien können auch einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Hierbei verpflichten sich der Vermieter oder beide Mietparteien dazu, frühestens nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes ordentlich zu kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit darf dabei maximal vier Jahre betragen. Eine außerordentliche Kündigung ist auch bei einer Vereinbarung zum Kündigungsverzicht möglich.
Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer mit der Kündigung Mietvertrag München in solchen Fällen.
Vermieter Kündigung Mietvertrag München / Starnberg
Für die Vermieterkündigung hingegen sieht es anders aus: § 573 BGB folgt, dass der Vermieter nur kündigen darf, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
Egal ob ordentliche, fristlose oder Sonderkündigung bei der Kündigung des Mietvertrages München muss sich der Vermieter an formale Vorgaben halten:
Gründe für die ordentliche Kündigung Mietvertrag München oder Starnberg des Vermieters
Vermieter können eine Kündigung Mietvertrag München unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ausschließlich unter bestimmten Voraussetzungen aussprechen. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung sind:
Klassische Vertragsverletzung, die zur Kündigung Mietvertrag Starnberg / München führen
Im Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zur überlassen. Der Mieter wiederum verpflichtet zur Mietzahlung und die Wohnung nur in dem Rahmen zu nutzen, den ihm der Mietvertrag einräumt wird. Wenn sich eine Partei nicht an die Vereinbarungen hält und seine vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt, hat die andere Partei das Recht zu kündigen.
Mögliche berechtigte Kündigungsgründe für den Vermieter sind auszugsweise:
Je nach nach dem Grad der Pflichtverletzung kann nicht nur eine ordentliche, sondern auch eine fristlose Kündigung Mietvertrag München des Vermieters gerechtfertigt sein.
Zahlt der Mieter seine Miete ständig zu spät und nicht in voller Höhe, hat der Vermieter das Recht unter Einhaltung der Kündigungsfrist, nach erfolgter Abmahnung fristlos zu kündigen.
Gerät der Mieter durch unvollständige Mietzahlungen in Mietrückstand, darf der Vermieter fristlos kündigen, sobald der Mieter mehr als zwei Monatsmieten schuldet.
Eine fristlose Kündigung kann der Mieter abwehren, indem er die Mietschulden nachträglich, aber fristgerecht begleicht. Das gilt nicht für die ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist. Die fristgemäße Kündigung bleibt auch dann wirksam, wenn der Mieter seine Schulden begleicht.
Deshalb beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer mit der Kündigung Mietvertrag München in diesen komplizierten Fällen.
GEWERBEMIETVERHÄLTNIS KÜNDIGUNG MÜNCHEN / STARNBERG
Bei befristeten Mietverträgen im Gewerberaummietverhältnis gilt grundsätzlich, dass diese lediglich dann vorzeitig zu beendet sind, wenn ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt.
Befristete Mietverträge im Gewerberaummietrecht können mit gesetzlicher Frist gekündigt werden, wenn diese nicht schriftlich abgefasst sind. Dies gilt ebenso für Änderungen des Mietvertrages.
Hierzu hat sich eine umfassende Rechtsprechung entwickelt.
Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer mit der Kündigung eines Gewerbemietvertrages in München in diesen komplizierten Fällen.
Im Übrigen kann die Kündigung Mietvertrag München für das Gewerberaummietrecht mit der gesetzlichen Frist erfolgen.
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