Familienrecht · München & Buchloe · Trennung, Unterhalt und Kinder
Familienrecht in München und Buchloe: Trennung und Folgen klären
Matthias Schwarzer, Rechtsanwalt bei Weber Schwarz & Schwarzer, berät und vertritt dich im Familienrecht mit Schwerpunkt auf Mandaten in München und Buchloe.
Eine Trennung wirft meist mehrere Fragen gleichzeitig auf: Wer bleibt in der Wohnung, wie werden Kinder betreut, wer zahlt Unterhalt und was geschieht mit gemeinsamen Verpflichtungen? Ich ordne mit dir die dringenden Entscheidungen, prüfe Ansprüche und unterstütze dich bei Vereinbarungen sowie in gerichtlichen Verfahren. Nicht jeder Konflikt muss eskalieren; berechtigte Interessen sollten aber auch nicht ungeprüft aufgegeben werden.
Beratung telefonisch oder per Video nach Vereinbarung. Persönliche Besprechungen in München ausschließlich nach vorheriger Abstimmung.
Nach der Trennung die nächsten Schritte festlegen
Den Alltag und laufende Zahlungen ordnen
Wir klären, welche Regelungen zu Wohnen, Betreuung, Konten und Zahlungen kurzfristig benötigt werden. Eine vorläufige Absprache sollte verständlich dokumentiert sein, ohne ungewollt endgültige Ansprüche aufzugeben.
Scheidung und Vereinbarungen vorbereiten
Ich prüfe, ob eine Scheidung vorbereitet werden kann, welche Folgen gesondert geregelt werden müssen und welche Informationen noch fehlen. Verfahrensablauf und Voraussetzungen erläutert die Scheidungsseite.
Trennung ist nicht mit einer Ummeldung gleichzusetzen. Nach § 1567 BGB kann ein Getrenntleben auch innerhalb der bisherigen Wohnung vorliegen. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Trennungszeitpunkt, räumliche Situation und bisherige Absprachen sollten deshalb früh festgehalten werden.
Bei Gewalt, Drohungen oder einer akuten Gefährdung geht Schutz vor Verhandlungen. In unmittelbarer Gefahr wende dich an die Polizei. Welche familiengerichtlichen Schutzmaßnahmen in Betracht kommen, muss anschließend gesondert und zeitnah geprüft werden; eine Kalenderbuchung ersetzt keine Soforthilfe.
Unterhalt: verschiedene Ansprüche getrennt prüfen
Kindesunterhalt
Bei Kindern sind insbesondere Alter, Bedarf, Betreuung, Einkommen und weitere Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Ein Tabellenwert allein ist noch keine vollständige Berechnung. Ich prüfe Auskunftsansprüche, vorhandene Unterhaltstitel und die Voraussetzungen einer erstmaligen Festsetzung oder Änderung. Die gesetzliche Grundlage der Verwandtenunterhaltspflicht ist § 1601 BGB.
Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung
Trennungsunterhalt richtet sich nach § 1361 BGB. Nach einer Scheidung gilt dagegen der Grundsatz der Eigenverantwortung mit den gesetzlich geregelten Unterhaltstatbeständen, insbesondere bei Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder anderen anerkannten Umständen. Ausgangspunkt ist § 1569 BGB. Ein bisher gezahlter Betrag lässt sich deshalb nicht ungeprüft auf die Zeit nach der Scheidung übertragen.
Wir betrachten Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen, selbstständige Einkünfte, Verpflichtungen und bereits getroffene Regelungen. Ob rückständige Beträge verlangt werden können und welche Schritte dafür erforderlich sind, gehört zur konkreten Prüfung. Zahlungen eigenmächtig einzustellen oder einen bestehenden Titel zu ignorieren kann erhebliche Folgen haben.
Sorgerecht und Umgang am Kindeswohl ausrichten
Elterliche Sorge und Umgang sind unterschiedliche Fragen. Eine Trennung beseitigt eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Wir klären, wer wesentliche Entscheidungen treffen darf, wie die Betreuung gestaltet werden kann und welche Regelung bei einem konkreten Streit notwendig ist. Die Grundsätze der elterlichen Sorge enthält § 1626 BGB.
Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Umfang, Übergaben, Ferien und besondere Schutzbedürfnisse müssen zur tatsächlichen Situation passen. Ich unterstütze bei nachvollziehbaren Absprachen und, soweit erforderlich, bei gerichtlichen Anträgen. Unterhaltsstreit und Kontakt zum Kind sind keine austauschbaren Druckmittel.
Vermögen, Schulden und gemeinsame Wohnung
Zugewinnausgleich ist keine pauschale Halbierung
Im gesetzlichen Güterstand bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Bei dessen Beendigung kann ein Ausgleich des unterschiedlich hohen Zugewinns entstehen. Maßgeblich sind insbesondere § 1363 BGB und § 1378 BGB. Eigentum an einer Immobilie, Kreditverpflichtungen und ein Zugewinnausgleichsanspruch sind deshalb gesondert zu prüfen.
Ich werte mit dir Vermögensaufstellungen, Belege, Ehevertrag und mögliche Ausgleichsvereinbarungen aus. Anfangs- und Endvermögen, maßgebliche Stichtage sowie Schenkungen oder Erbschaften können die Berechnung beeinflussen. Eine Kontenaufteilung ersetzt diese Prüfung nicht.
Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
Die vorläufige Nutzung der Ehewohnung ist nicht mit einer Eigentumsübertragung oder einer Entlassung aus dem Mietvertrag gleichzusetzen. Für die Wohnung bei Trennung enthält § 1361b BGB besondere Regeln. Bei einer Miet- oder Eigentumswohnung berücksichtige ich zugleich die Schnittstellen zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Vereinbarungen über Immobilien, Güterrecht oder Scheidungsfolgen können besondere Formanforderungen haben. Ein selbst geschriebenes Papier mit zwei Unterschriften ist nicht für jede Regelung ausreichend. Form, Vollstreckbarkeit und wirtschaftliche Folgen werden vor Abschluss geprüft.
So beginnt die familienrechtliche Beratung
Anliegen und Dringlichkeit nennen
Beschreibe deine Situation, dein Ziel und bereits laufende Verfahren. Nenne die beteiligten Personen sowie konkrete Fristen. Vor der Übernahme prüfen wir mögliche Interessenkollisionen; entgegenstehende Interessen werden nicht gemeinsam vertreten.
Die passenden Unterlagen zusammenstellen
Hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht, Heirats- und gegebenenfalls Geburtsurkunden, Ehevertrag, Schriftverkehr, vorhandene Beschlüsse oder Unterhaltstitel. Bei Geldfragen kommen Einkommens- und Vermögensnachweise hinzu. Für Wohnungsfragen benötigen wir die einschlägigen Miet-, Kauf- und Finanzierungsunterlagen.
Vorgehen und Auftrag abstimmen
Wir besprechen mögliche Ansprüche, Beweise, Verhandlungslösungen und erforderliche Anträge. Du entscheidest über den Auftrag auf dieser Grundlage. Eine Erstberatung umfasst nicht automatisch die komplette Scheidung oder sämtliche Folgeverfahren.
Den passenden Mandantenfragebogen findest du auf der persönlichen Buchungsseite. Bei ausländischen Wohnsitzen, einer Eheschließung im Ausland oder internationalem Vermögen müssen Zuständigkeit und anwendbares Recht zusätzlich geklärt werden. Diese Übersicht beschreibt die Grundzüge des deutschen Rechts.
Kosten, Kontakt und Terminvereinbarung
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Weber Schwarz & Schwarzer · Karlsplatz 3 · 80335 München
089 5480399 · muc@wssonline.de
Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 9:00–12:30 Uhr. Persönliche Besprechungen ausschließlich nach Vereinbarung. Telefon- und Videotermine sind ebenfalls möglich.
Die Konditionen der Online-Erstberatung stehen vor der Terminwahl auf der Buchungsseite. Weitergehende Beratung und Vertretung werden hinsichtlich Umfang und Vergütung gesondert abgestimmt. Ob Verfahrenskostenhilfe oder Versicherungsschutz in Betracht kommen, prüfen wir bei Bedarf; eine Kostenübernahme wird nicht pauschal vorausgesetzt.
Eine Anfrage oder Buchung allein wahrt keine Frist. Dafür ist eine rechtzeitige, ausdrücklich bestätigte Mandatsübernahme erforderlich.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Muss ich bis zur Scheidung mit Unterhaltsfragen warten?
Nein. Bereits während der Trennung können eigene Ansprüche und Regelungsbedürfnisse bestehen. Welche Beträge ab wann verlangt werden können, muss anhand der konkreten Verhältnisse geprüft werden.
Verliert ein Elternteil durch den Auszug automatisch das Sorgerecht?
Nein. Auszug, Betreuung und elterliche Sorge sind nicht gleichzusetzen. Bestehende Sorgeverhältnisse und notwendige Entscheidungen werden gesondert geprüft.
Wird bei einer Scheidung alles zur Hälfte geteilt?
Nein. Zugewinnausgleich, Eigentum, gemeinsame Verbindlichkeiten und Versorgungsausgleich folgen unterschiedlichen Regeln. Eine pauschale Halbierung aller Vermögenswerte bildet diese Unterschiede nicht ab.
Ist eine Beratung ohne persönlichen Besuch möglich?
Ja. Die Besprechung kann nach Terminvereinbarung telefonisch oder per Video stattfinden. Ob im weiteren Verfahren persönliche Termine erforderlich sind, hängt vom konkreten Auftrag und den gerichtlichen Vorgaben ab.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Die verlinkten BGB-Vorschriften erläutern Trennung, Unterhalt, Sorge, Umgang und Güterrecht. Für die gerichtliche Durchführung gilt insbesondere das FamFG. Voraussetzungen und Ablauf der Ehescheidung findest du auf der Scheidungsseite.
Ansprechpartner: Matthias Schwarzer · Redaktioneller Stand: . Allgemeine Orientierung; die konkrete Prüfung von Ansprüchen, Verträgen und Fristen bleibt erforderlich.