Wir übernehmen gern für dich Mandate bei Mieterhöhungen.
Fachanwalt für Mietrecht in München und Starnberg
Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer
Deine Wahl für die professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht.
Mieterhöhung München
Dieser Artikel zur Mieterhöhung München bezieht sich auf freifinanzierte Mietwohnungen im Stadtgebiet München, dass heißt ohne den Landkreis München. Deshalb bezieht sich dieser Artikel auch nicht auf Gewerberäume.
Die hier besprochenen Reglungen zur Mieterhöhung München gelten außerdem nicht für die Erhöhung der Miete bei Sozialwohnungen. Die Mieterhöhung München bei Sozialwohnungen unterliegt speziellen Regelungen. Deshalb hilft das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in München.
Möglichkeiten der Mieterhöhungen
Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer mit Ihrer Beratung zum Thema Mieterhöhung.
Erhöhung der Grundmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
BEGRÜNDUNG DER MIETERHÖHUNG MÜNCHEN
Eine Mieterhöhung München kann gestützt werden auf:
Achtung, existiert ein qualifizierter Mietspiegel, bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben hierzu auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung München auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel stützt.
Nachdem in München ein qualifizierter Mietspiegel existiert, wird dieser in der Regel zur Begründung herangezogen.
Fehlt die Begründung, muss der Mieterhöhung nicht zugestimmt werden.
Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt für Mietrecht Matthias Schwarzer mit der Mieterhöhung.
ZUSTIMMUNGSFRIST ZUR MIETERHÖHUNG
Beginnend mit dem Ende des Zugangsmonat der Mieterhöhung München haben die Mieter zwei Monate Zeit, die Mieterhöhung zu prüfen und bei deren Rechtswirksamkeit zuzustimmen. Die erhöhte Miete wird dann zum nächsten Monatsersten fällig.
MAXIMALE HÖHE DER MIETERHÖHUNG MÜNCHEN
Die Mieterhöhung München wird durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze
Erstens, darf innerhalb von 3 Jahren die Grundmiete im Stadtgebiet Münchens um maximal 15 % erhöht werden.
Obergrenze ortsübliche Vergleichsmiete
Zweitens ist eine Erhöhung der Grundmiete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig.
HÄUFIGKEIT DER MIETERHÖHUNG
Erst nach Ablauf der Jahressperrfrist von 12 Monaten darf eine neue Mieterhöhung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zustimmungsfrist ausgesprochen werden.
FORM DER MIETERHÖHUNG
Die Mieterhöhung München ist in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) vom Vermieter zu erklären.
Mit anderen Worten, bei Bevollmächtigung einer anderen Person zur Mieterhöhung sollte eine Originalvollmacht beiliegen. Anderenfalls können die Mieter das Erhöhungsverlangen unter Umständen zurückweisen.
MIETERHÖHUNGSEMPFÄNGER/-ERKLÄRER
Die Mieterhöhung ist gegenüber allen Mietern zu erklären, dass heißt diese richtet sich in der Regel an alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind und ist von allen Vermietern auszusprechen. Umgekehrtes gilt für die Zustimmungserklärung.
ZUSTIMMUNG ZUR MIETERHÖHUNG
Entspricht die Mieterhöhung den gesetzlichen Vorschriften, müssen die Mieter zuzustimmen. Ist die Mieterhöhung nur zum Teil berechtigt, müssen die Mieter diesem Teil zustimmen. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollte die Zustimmung schriftlich erfolgen.
Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer um auf Nummer sicher zu gehen.
FOLGEN DER UNBERECHTIGTEN NICHTZUSTIMMUNG
Stimmen die Mieter der Mieterhöhung München nicht bis zum Ablauf der Zustimmungsfrist zu, müssen die Vermieter innerhalb von drei Monaten Klage beim Amtsgericht erheben, um die Mieterhöhung durchzusetzen.
Deshalb beauftragst du Fachanwalt für Mietrecht Matthias Schwarzer mit der Klage auf Zustimmung in diesen Fällen.
Andere Arten der Mieterhöhung München
Schwierig, deshalb wenden Sie sich vertrauensvoll an Fachanwalt für Mietrecht, Rechtsanwalt Matthias Schwarzer.
Startseite Büro München Büro Buchloe Rechtsanwalt Matthias Schwarzer Rechtsanwalt Alexander Weber Rechtsanwalt Florian Schwarz Untervollmacht Korrespondenzanwalt Verkehrsanwalt Terminsvertreter Terminsvertretung Prozessvertretung Prozessvertreter Mietrecht München Kündigung Mietvertrag Modernisierungsankündigung Eigenbedarfskündigung WEG-Recht Wohnungseigentumsrecht Hausgeldabrechnung Hausgeld Jahresabrechnung Wohngeld Wohngeldabrechnung Beschlussanfechtung Verkehrsrecht
Amtsgericht München Landgericht München I Landgericht München II OLG München