Wir übernehmen gern für dich Mandate im Zusammenhang mit dem WEG Hausgeld.

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München

Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer

Deine Wahl für die professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen rund um das WEG-Recht.

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer

Hausgeld München

Auch in München dient das Hausgeld im Wohnungseigentumsrecht zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen einer WEG. Es besteht aus Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten des gemeinschaftlichen, sowie des Teileigentums. Wohngeld München wird aufgrund eines  Wirtschaftsplanes (Rechtsgrundlage) in der Regel als monatliche Vorauszahlung individuell vom Verwalter für die einzelnen Wohnungseigentümer (Einzelwirtschaftsplan) anhand des jeweiligen Miteigentumsanteils oder eines anderen Verteilungsschlüssels gefordert. Der Wirtschaftsplan enthält sowohl die einzelnen Kosten, die Einzelwirtschaftspläne für die einzelnen Wohnungen, den Verteilungsschlüssel als auch die Höhe der monatlichen Vorschüsse.

Rechtsgrundlagen Hausgeld München / Wirtschaftsplan

Der Verwalter hat einen Wirtschaftsplan jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus aufzustellen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, nach Abruf durch den Verwalter auf den beschlossenen Wirtschaftsplan entsprechende Vorauszahlungen, das Hausgeld München, zu bezahlen. Der Verwalter ist berechtigt, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, des Sondereigentums und die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel als Hausgeld München zu tragen. Aufgrund des Wirtschaftsplans sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, das Hausgeld an die Gemeinschaft zu Händen des Verwalters zu zahlen.

Der Begriff Hausgeld München ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Dies ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten. Trotzdem verwendet auch der Bundesgrichtshof (BGH) den Begriff Wohngeld.

Wechselt während des Abrechnungszeitraumes ein Eigentümer, so gelten spezielle Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Bezahlung des Hausgeldes.

Dies ist abhängig von den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, dem Kaufvertrag sowie den gesetzlichen Regelungen.

Dies kann unterschiedliche Wirkungen zugunsten und zulasten der Wohnungseigentümergemeinschaft und den Kaufvertragsparteien haben.

BESTANDTEILE DES HAUSGELDES MÜNCHEN

Das Hausgeld deckt einerseits die Betriebskosten. Dies sind unter anderem Abfallentsorgung, Fahrstuhlwartung, Gartenpflege, Hausmeister, Hausstrom, Heizkosten bei Zentralheizung, Telekommunikationseinrichtungen, Treppenhausreinigung, Wasser/Abwasser und Wohngebäudeversicherung, sowie die Kosten der Verwaltung. Zum Hausgeld München kommt andererseits die Instandhaltungsrücklage, die in der Jahresabrechnung gesondert darzustellen ist.

VERTEILUNG HAUSGELD MÜNCHEN

Der gesetzlich vorgesehene Verteilungsschlüssel ist grundsätzlich der Miteigentumsanteil. Hiervon unberücksichtigt sind die Heiz- und Warmwasserkosten, diese sind zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Die Verwendung des Miteigentumsanteils als Verteilungsschlüssel für das Hausgeld München kann zu einer ungerechten Verteilung der Lasten führen. Zum Beispiel, wenn die Miteigentumsanteile nicht nach der Wohnfläche festgelegt wurde. Deswegen wird teilweise in der Teilungserklärung ein anderer Verteilungsschlüssel festgelegt.

Häufige verwendete Verteilungsschlüssel sind:

  • der Verbrauch,
  • die Anzahl der Wohnungen, z. B. bei Verwaltungskosten oder Kabelanschluss,
  • Flächenverhältnisse,
  • der Miteigentumsanteil, meist gleichbedeutend mit der Wohn- bzw. Nutzfläche.

Die Gestaltungsmöglichkeiten für das Hausgeld München werden sinnvollerweise mit Rücksicht auf die individuelle Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt. Eine absolute Verteilungsgerechtigkeit wird es nicht geben.