Wir übernehmen gern für dich Mandate im Zusammenanhang mit der Eigenbedarfskündigung einer Wohnung.

Fachanwalt für Mietrecht in München und Starnberg

Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer

Deine Wahl für die professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht.

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer

Eigenbedarfskündigung für Vermieter

Bei der Eigenbedarfskündigung eines Mietvertrages muss auf der Seite des Vermieters vieles beachtet werden.

Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung

Es muss vermieterseits ein Nutzungswille für sich selber oder eine Bedarfsperson bestehen. Diese muss ernsthaft sein. Der Nutzungs- oder Überlassungswille muss bereits im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs vorhanden sein, im Übrigen wäre die Kündigung unwirksam. Nachträglicher Wegfall des Nutzungs- oder Überlassungswillen führt nicht zu unwirksamen der Kündigung, allerdings ist es dem Vermieter verwehrt einen Räumungsanspruch weiterzuverfolgen da dies rechtsmissbräuchlich wäre. Nach herrschender Meinung müssen diese Voraussetzungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen bleiben. Danach eintretende Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse spielen keine Rolle mehr.

Beachtenswertes bei der Eigenbedarfskündigung

  • kein Kündigungsausschluss
  • kein befristetes Mietverhältnis
  • gilt nicht für Gewerberaum
  • kein Verstoß gegen die Anbietpflicht von Alternativwohnungen
  • ausreichende Bedarfsvorschau
  • kein Überhöhter Wohnbedarf (eher selten)
  • Gekaufte Wohnung zum Eigenbedarf (meist zulässig)

Form und Frist der Eigenbedarfskündigung

  • Die Kündigung muss schriftlich als Brief erfolgen. E-Mails, Fax, SMS oder Telefonanruf sind für eine ordnungsgemäße Kündigung Mietvertrag München nicht ausreichend.
  • Die Kündigung muss vom Vermieter unterschrieben sein, damit die Kündigung Mietvertrag München wirksam ist.
  • Stehen mehrere Mieter im Vertrag, muss sich die Kündigung Mietvertrag München in der Regel an alle im Vertrag aufgeführten Mieter richten.
  • Aus der Kündigung muss klar hervorgehen, auf welche Wohnung bzw. auf welchen Mietvertrag sich die Kündigung in München bezieht.
  • Der Grund der Kündigung Mietvertrag München muss im Vermieterschreiben genannt werden.
  • In der Kündigung muss eine Auszugsfrist gesetzt werden: Der Vermieter muss dem Mieter mitteilen, zu welche Datum er die Wohnung räumen muss.
  • Es geltend die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung des Mietverhätnisses.

Eigenbedarfskündigung für Mieter

Für den Mieter ist eine Eigenbedarfskündigung eine der einschneidendsten Kündigungen durch den Vermieter.

Sie sollten folgende Dinge prüfen, bevor sie ein weiteres Vorgehen denken:

  • Lies deinen Mietvertrag und überprüfe, ob eine Eigenbedarfskündigung gegebenenfalls ausgeschlossen ist.
  • Sollte ein Dritter kündigen der nicht dein Vermieter ist, weise die Kündigung zurück, wenn eine schriftliche Vollmacht nicht beiliegt. Lasse dir gegebenenfalls in der Folge die Vollmacht oder eine Vollmachtskette nachweisen.
  • Kläre, ob dein Vermieter Eigentümer des vermieteten Objekts ist. Lasse dir notfalls einen Grundbuchauszug vorlegen.
  • Prüfe, ob die Angaben im Kündigungsschreiben den Tatsachen entsprechen.
  • Kläre, ob leer stehende alternativ Wohnraum im Eigentum deines Vermieters in der näheren Umgebung besteht und ob der Bedarf des Vermieters oder der Bedarfsperson gegebenenfalls überzogen ist.

Verteidigungsmöglichkeiten des Mieters

  • Versuche mit deinem Vermieter zu verhandeln. Gegebenenfalls ist eine längere Auszugsfrist oder eine Umzugskostenbeihilfe möglich.
  • Unter Umständen kannst du einen Härtefall geltend machen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das Mietverhältnis bereits sehr lange angedauert hat, du sehr alt oder krank ist und ich an dein Wohnumfeld sehr gewöhnt hast.
  • Unter Umständen zeigt sich aus den Umständen, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist, zum Beispiel der Vermieter möchte die Miete erhöhen, der Mieter stimmt nicht zu, der Vermieter möchte das Objekt leer stehend verkaufen, etc.

Haftung des Vermieters bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Für den Fall, dass ein Mieter aufgrund einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters auszieht, obwohl in Wahrheit kein Eigenbedarf besteht, so kann der Mieter Schadensersatz geltend machen.

Einigen sich der Mieter und der Vermieter außergerichtlich auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses die in direktem Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung steht, sind Schadensersatzansprüche nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn für den Mieter die Eigenbedarfskündigung als zulässig erschienen und keine Zweifel an den Angaben des Vermieters bestanden.

Mögliche Schadensersatzansprüche bestehen im Hinblick auf die Umzugskosten, Maklerkosten und unter Umständen auch die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete.

Deshalb beauftragst du den Fachanwalt für Mietrecht Matthias Schwarzer aus München in diesen komplizierten Fällen. Gern vertrete ich Dich auch in Starnberg und Buchloe.