Wir übernehmen gern für dich Mandate im Zusammenanhang mit der Eigenbedarfskündigung einer Wohnung.
Fachanwalt für Mietrecht in München und Starnberg
Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer
Deine Wahl für die professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht.
Eigenbedarfskündigung für Vermieter
Bei der Eigenbedarfskündigung eines Mietvertrages muss auf der Seite des Vermieters vieles beachtet werden.
Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung
Es muss vermieterseits ein Nutzungswille für sich selber oder eine Bedarfsperson bestehen. Diese muss ernsthaft sein. Der Nutzungs- oder Überlassungswille muss bereits im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs vorhanden sein, im Übrigen wäre die Kündigung unwirksam. Nachträglicher Wegfall des Nutzungs- oder Überlassungswillen führt nicht zu unwirksamen der Kündigung, allerdings ist es dem Vermieter verwehrt einen Räumungsanspruch weiterzuverfolgen da dies rechtsmissbräuchlich wäre. Nach herrschender Meinung müssen diese Voraussetzungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen bleiben. Danach eintretende Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse spielen keine Rolle mehr.
Beachtenswertes bei der Eigenbedarfskündigung
Form und Frist der Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung für Mieter
Für den Mieter ist eine Eigenbedarfskündigung eine der einschneidendsten Kündigungen durch den Vermieter.
Sie sollten folgende Dinge prüfen, bevor sie ein weiteres Vorgehen denken:
Verteidigungsmöglichkeiten des Mieters
Haftung des Vermieters bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Für den Fall, dass ein Mieter aufgrund einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters auszieht, obwohl in Wahrheit kein Eigenbedarf besteht, so kann der Mieter Schadensersatz geltend machen.
Einigen sich der Mieter und der Vermieter außergerichtlich auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses die in direktem Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung steht, sind Schadensersatzansprüche nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn für den Mieter die Eigenbedarfskündigung als zulässig erschienen und keine Zweifel an den Angaben des Vermieters bestanden.
Mögliche Schadensersatzansprüche bestehen im Hinblick auf die Umzugskosten, Maklerkosten und unter Umständen auch die Differenz zwischen der alten und der neuen Miete.
Deshalb beauftragst du den Fachanwalt für Mietrecht Matthias Schwarzer aus München in diesen komplizierten Fällen. Gern vertrete ich Dich auch in Starnberg und Buchloe.
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