Wir übernehmen gern für dich Mandate im Zusammenhang mit der WEG Jahresabrechnung.
Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München und Starnberg
Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer
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Wohnungseigentum Jahresabrechnung München
Definition Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung München ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht eine nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällige Abrechnung über die angefallenen Einnahmen und Ausgaben.
Seit den 1. Dezember 2020 muss der Verwalter zusätzlich einen sogenannten Vermögensstatus erstellen.
Einzelheiten zur Jahresabrechnung München und Buchloe
Die Wohnungseigentümergemeinschaft tätigt innerhalb einer Rechnungsperiode Aufwand, zum Beispiel Betriebskosten, Instandhaltungsrücklagen, sowie Verwaltungskosten. Sie erzielt Erträge, insbesondere Hausgelder, Immobilienmieten oder Versicherungsleistungen. Diese werden zusammengefasst und zum Abschluss eines Rechnungszeitraumes abgerechnet.
Diese Zusammenstellung heißt Jahresabrechnung München, die im WEG-Gesetz als Abrechnung bezeichnet wird. Sie legt endgültig fest, wer welche Lasten für das vergangene Jahr zu tragen hat.
Inhalt Jahresabrechnung München / Starnberg
Die Jahresabrechnung muss sowohl eine Gesamtabrechnung, die über die einzelnen Kostenarten abrechnet, ferner die Einzelabrechnungen für die jeweiligen Wohn- und Teileigentumseinheiten, als auch die Verteilerschlüssel enthalten. Die Ausgaben werden mit den Einnahmen aus den Wohngeld München und eventuellen Sonderumlagen verrechnet. Ergebnis jeder Einzeljahresabrechnung ist entweder eine positive oder negative Abrechnungsspitze und begründet einen Auszahlungs- oder Nachzahlungsanspruch des jeweiligen Wohnungseigentümers. Ferner muss mit der Wohngeldabrechnung München die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage dargestellt werden. Die Instandhaltungsrücklage ist hierbei weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten anzusetzen.
Der Verwalter in Buchloe
Der Verwalter ist verpflichtet, jeweils nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine Abrechnung als Teil der Rechnungslegung zu erstellen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Darüber hinaus ist für jeden Wohnungs- und Teileigentümer eine individualisierbare Einzelabrechnung zu erstellen. Eine vollständige Jahresabrechnung München umfasst die Einzelabrechnungen der Wohnungs- und Teileigentümer nebst Heizkostenabrechnung.
Darstellung der Jahresabrechnung in Starnberg
Die Jahresabrechnung München stellt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben zusammen.
Enthalten die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung oder der Verwaltervertrag keine Regelungen darüber, bis wann der Verwalter die Jahresabrechnung München zu erstellen hat, muss er die Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellen. Wenn ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, soll dieser vor dem Beschluss in der Eigentümerversammlung die Jahresabrechnung München prüfen. Ferner mit einer Stellungnahme versehen. Die Wohnungseigentümerversammlung kann sodann die Jahresabrechnung München durch Mehrheitsbeschluss.
Fehlerhafte Jahresabrechnung München
Fehlerhafte beschlossene Jahresabrechnungen müssen innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Monat nach Beschlussfassung beim Amtsgericht angefochten werden. Allerdings gilt für ab dem 1. Dezember 2020 eingereicht Anfechtungsklagen gegen Abrechnungsbeschlüsse, dass sich der Fehler rechnerisch auswirken muss.
Empfänger der Jahresabrechnung München
Der Verwalter ist verpflichtet, pro Eigentumseinheit eine Jahresabrechnung zu erstellen. Adressat der Hausgeldabrechnung ist derjenige Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung in der Wohnungseigentümerversammlung im Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist.
Verkaufsfall und Abrechnung in Buchloe
Im Fall eines Verkaufs einer Eigentumswohnung ist der Zeitpunkt der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch entscheidend dafür, ob eine Forderung oder Gutschrift aus der Jahresabrechnung (Abrechnungsspitze) vom Verwalter gegen / zugunsten den / des Verkäufer/s oder gegen / zugunsten den / des Käufer/s geltend gemacht oder ausgezahlt werden muss. Selbst für Forderungen aus der Abrechnung (lediglich der Abrechnungsspitze) früherer Jahre haftet der Erwerber, wenn er zum Zeitpunkt des Beschlusses über die dazugehörenden Jahresabrechnungen bereits Eigentümer ist. Ist der Käufer zum Beschlusszeitpunkt bereits Eigentümer, fallen ihm jedoch eventuelle Fehlbeträge aus nicht geleisteten Vorauszahlungen nicht zur Last. Deshalb bleibt in diesem Fall der Verkäufer Schuldner dieser Vorauszahlungen, der neue Eigentümer darf auch in der Wohngeldabrechnung München nicht damit belastet werden.
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