Kollegenservice · Untervollmacht · Mandat und Befugnisse

Untervollmacht in München: Auftrag und Vertretungsmacht klären

Für auswärtige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Matthias Schwarzer übernimmt in München klar abgegrenzte Untervollmachten, insbesondere für Gerichtstermine im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Du benötigst für ein Verfahren eine anwaltliche Vertretung mit klar begrenztem Auftrag? Vor der Übernahme klären wir nicht nur den Termin, sondern auch Auftraggeber, Vertretungsbefugnis, Weisungen und Vergütung. Ein übersandtes Vollmachtsformular ersetzt diese Abstimmung nicht.

Diese Seite behandelt die Beauftragung in Untervollmacht. Den praktischen Ablauf einer einzelnen Verhandlung erläutert die Terminsvertretungsseite.

Konkrete Übernahme erst nach Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung.

Auftrag und Vollmacht sind unterschiedliche Fragen

Wer beauftragt wen?

Wir halten fest, ob der Auftrag im Namen des Mandanten oder im eigenen Namen des beauftragenden Kollegen erteilt wird. Davon können Vertragsbeziehungen und Vergütungsansprüche abhängen. Die Beteiligten und mögliche Interessenkollisionen sind vorab zu benennen.

Was soll tatsächlich erledigt werden?

Ein Verhandlungstermin, die Prüfung einzelner Unterlagen und die Führung des gesamten Rechtsstreits sind unterschiedliche Aufgaben. Der vereinbarte Umfang muss zur Vollmacht und zur Anzeige gegenüber dem Gericht passen.

Die Prozessvollmacht umfasst nach § 81 ZPO grundsätzlich auch die Bestellung eines Vertreters. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Unterbevollmächtigung zulässig ist, prüfen wir anhand von Hauptvollmacht, Mandat und Verfahrensart. Eine pauschale Behauptung, die Bezeichnung Untervollmacht begrenze automatisch jede Haftung, wäre falsch.

Vergleich, Anerkenntnis und Rücksprache

Bitte teile das Verhandlungsziel und die Grenzen einer Einigung vor dem Termin mit. Dazu gehören Betrag, Kostenregelung, Leistungsfristen, gegebenenfalls Räumung und weitere Pflichten. Ein wirtschaftlicher Rahmen muss so konkret sein, dass er im Termin verwendet werden kann.

Interne Weisungen wirken nicht automatisch genauso nach außen. § 83 ZPO regelt die Beschränkung der Prozessvollmacht gegenüber dem Gegner. Deshalb unterscheiden wir die interne Rücksprachepflicht von einer wirksamen Beschränkung der Vertretungsmacht.

Gibt es keinen ausreichenden Entscheidungsspielraum, ist vorab zu klären, wie eine Rückfrage möglich bleibt und ob ein Vergleich nur mit Widerrufsvorbehalt in Betracht kommt. Ein bestimmter Verlauf oder die Zustimmung des Gerichts und der Gegenseite kann nicht zugesagt werden.

Welche Angaben die Untervollmacht begleiten sollten

  1. Verfahren: Gericht, Aktenzeichen, Parteien, Terminladung und Zustelldaten.
  2. Mandat: Hauptbevollmächtigter, Vollmachtsgrundlage, genauer Einzelauftrag und Kostenabrede.
  3. Sache: maßgebliche Schriftsätze samt Anlagen, gerichtliche Hinweise und aktueller Verfahrensstand.
  4. Strategie: Anträge, streitige Tatsachen, Beweisthemen und Verhandlungsrahmen.
  5. Organisation: erreichbarer Ansprechpartner und Zuständigkeiten nach dem Termin.

Eine Auswahl ohne entscheidende Anlagen kann die Vorbereitung unbrauchbar machen. Umgekehrt erleichtert eine geordnete Akte mit kurzer Einordnung die Prüfung erheblich. Umfang und Übermittlungsweg stimmen wir nach der ersten Anfrage ab.

Vergütung vor der Übernahme vereinbaren

Ein auf die Terminswahrnehmung beschränkter Auftrag kann unter die Nummern 3401 und 3402 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG fallen. Die Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Auftrag, nicht nur nach der Überschrift der Anfrage.

Wir stimmen Vergütung, Auslagen, Umsatzsteuer und den Umgang mit einer Terminsaufhebung oder Erweiterung des Auftrags vorab ab. Es gibt hier weder einen pauschalen Festpreis noch eine zugesagte Gebührenteilung. Die berufsrechtlichen Grenzen der Zusammenarbeit sind zu beachten.

Die Kostenabrede der Beteiligten und ein möglicher Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite sind zwei verschiedene Fragen. Eine automatische Kostenersparnis oder vollständige Erstattung wird nicht versprochen.

Präsenztermine und digitale Teilnahme

Ich arbeite einen erheblichen Teil des Jahres von Sardinien aus. Ein Kanzleistandort in München ist deshalb keine pauschale Zusage meiner persönlichen Verfügbarkeit an einem bestimmten Gerichtstag.

Bitte frage den konkreten Termin ausdrücklich an. Eine Teilnahme per Bild und Ton bedarf der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Gestattung beziehungsweise Anordnung. Die Details werden vor der Zusage geklärt.

Kontakt und Beauftragung

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Weber Schwarz & Schwarzer · Karlsplatz 3 · 80335 München

089 5480399 · uv@wssonline.de

Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 9:00–12:30 Uhr. Persönliche Besprechungen ausschließlich nach Vereinbarung. Gerichtliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Übernahmebestätigung.

Bitte Gericht, Aktenzeichen, Beteiligte und laufende Fristen nennen. Eine E-Mail oder Kalenderbuchung allein sichert weder einen Gerichtstermin noch die Wahrung einer Frist. Vor Übernahme werden Auftrag und mögliche Interessenkollisionen geprüft.

Die Vergütung eines Kollegenauftrags wird gesondert vereinbart. Der Onlinekalender für Mandanten-Erstberatungen ist kein Reservierungssystem für Terminsvertretungen.

Häufige Fragen

Ist die Übersendung einer Untervollmacht schon eine Terminszusage?

Nein. Verfügbarkeit, Aktenumfang, Befugnisse und Auftrag müssen geprüft und die Übernahme ausdrücklich bestätigt werden.

Ist der Unterbevollmächtigte automatisch der neue Prozessbevollmächtigte?

Nein. Einzelauftrag und vollständige Mandatsübernahme sind auseinanderzuhalten. Auch die Bestellung im Verfahren ist gesondert zu klären.

Sind Untervollmacht und Korrespondenzmandat dasselbe?

Nein. Eine Untervollmacht betrifft Vertretungsmacht; ein Korrespondenzmandat dient typischerweise der Kommunikation zwischen Partei und Prozessbevollmächtigtem. Aufgaben können verbunden werden, müssen aber konkret beauftragt sein.