Matthias Schwarzer · Terminabstimmung für Gerichte
Terminbelegung von Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Der Kalender dient Gerichten zur Abstimmung von Verhandlungsterminen. Er ist kein Buchungskalender für Beratungsgespräche.
Belegte Termine und Abwesenheiten
Der bestehende Kalender zeigt eingetragene Termine und Abwesenheiten. Bitte beachten Sie bei jedem Eintrag Dauer, Hinweise und gegebenenfalls den Ort. Ganztägige Einträge sind gesondert zu berücksichtigen.
Ein leerer Zeitraum bedeutet keine verbindliche Zusage für einen Präsenztermin. Reisezeiten, bereits abgestimmte Termine und die konkrete Anwesenheit sind zusätzlich zu klären.
Persönliche Anwesenheit bitte gesondert abstimmen
Ich arbeite einen großen Teil des Jahres von Orosei auf Sardinien aus. Ein nicht belegter Kalendertag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ich ohne Weiteres persönlich an einem Gerichtstermin in Deutschland teilnehmen kann. Bitte stimmen Sie insbesondere kurzfristige Präsenztermine vorab ab.
Die Kalenderansicht unterstützt die Terminplanung, ersetzt aber keine ausdrückliche Abstimmung oder gerichtliche Ladung. Aus einer Farbe allein sollte kein verbindlicher Terminsort abgeleitet werden; maßgeblich sind der jeweilige Eintrag und die konkrete Rücksprache.
Videoverhandlung als mögliche Alternative
Eine Teilnahme per Video kommt in geeigneten Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der gerichtlichen Entscheidung in Betracht. Der rechtliche Rahmen für Zivilverfahren findet sich insbesondere in § 128a ZPO. Teilnahmeort, technische Verbindung und etwaige Vorgaben müssen konkret abgestimmt werden.
Eine Videoverhandlung wird durch einen freien Kalendereintrag weder beantragt noch bewilligt. Zugangsdaten und organisatorische Einzelheiten werden über den im Verfahren vereinbarten Kommunikationsweg ausgetauscht.
Kontakt zur gerichtlichen Terminabstimmung
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Weber Schwarz & Schwarzer · Karlsplatz 3 · 80335 München
Telefon: 089 5480399
E-Mail: muc@wssonline.de
Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 9:00–12:30 Uhr.
Bitte nennen Sie bei einer Anfrage Gericht, Aktenzeichen, vorgeschlagenen Termin, voraussichtliche Dauer und die gewünschte Teilnahmeform. Förmliche Zustellungen und verfahrensrechtliche Erklärungen erfolgen über den jeweils zulässigen Übermittlungsweg.
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Für Mandanten steht die persönliche Telefon- und Videoterminbuchung zur Verfügung. Persönliche Besprechungen in der Kanzlei werden gesondert vereinbart. Eine Anfrage oder Buchung allein wahrt keine Frist.