Wir übernehmen gern für dich Mandate bei Mieterhöhungen.

Fachanwalt für Mietrecht in München

Rechts- & Fachanwalt Matthias Schwarzer

Deine Wahl für die professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht.

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer

Mieterhöhung München

Dieser Artikel zur Mieterhöhung München bezieht sich auf freifinanzierte Mietwohnungen im Stadtgebiet München, dass heißt ohne den Landkreis München. Deshalb bezieht sich dieser Artikel auch nicht auf Gewerberäume.

Die hier besprochenen Reglungen zur Mieterhöhung München gelten außerdem nicht für die Erhöhung der Miete bei Sozialwohnungen. Die Mieterhöhung München bei Sozialwohnungen unterliegt speziellen Regelungen. Deshalb hilft das  Referat für Stadtplanung und Bauordnung in München.

Möglichkeiten der Mieterhöhungen

  • Die Erhöhung der Grundmiete kann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB.
  • Die Miete kann nach erfolgter Modernisierung nach § 559 BGB erhöht werden.
  • Vorauszahlungen/Pauschalen auf vertraglich vereinbarte Betriebs- und Heizkosten nach § 560 BGB können erhöht werden.
  • Mieterhöhungen können in Form vertraglicher Regelungen, wie einer Staffelmieterhöhung nach § 557 a BGB oder einer Indexmietenerhöhung nach § 557 b BGB erfolgen.

Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer mit Ihrer Beratung zum Thema Mieterhöhung.

Erhöhung der Grundmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

BEGRÜNDUNG DER MIETERHÖHUNG MÜNCHEN

Eine Mieterhöhung München kann gestützt werden auf:

  • einen Mietspiegel nach §§ 558c, 558d,
  • eine Auskunft aus einer Mietdatenbank nach § 558e,
  • ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
  • entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.

Achtung, existiert ein qualifizierter Mietspiegel, bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben hierzu auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung München auf ein anderes Begründungsmittel als den Mietspiegel stützt.

Nachdem in München ein qualifizierter Mietspiegel existiert, wird dieser in der Regel zur Begründung herangezogen.

Fehlt die Begründung, muss der Mieterhöhung nicht zugestimmt werden.

Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt für Mietrecht Matthias Schwarzer mit der Mieterhöhung.

ZUSTIMMUNGSFRIST ZUR MIETERHÖHUNG

Beginnend mit dem Ende des Zugangsmonat der Mieterhöhung München haben die Mieter zwei Monate Zeit, die Mieterhöhung zu prüfen und bei deren Rechtswirksamkeit zuzustimmen. Die erhöhte Miete wird dann zum nächsten Monatsersten fällig.

MAXIMALE HÖHE DER MIETERHÖHUNG MÜNCHEN

Die Mieterhöhung München wird durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze

Erstens, darf innerhalb von 3 Jahren die Grundmiete im Stadtgebiet Münchens um maximal 15 % erhöht werden.

Obergrenze ortsübliche Vergleichsmiete

Zweitens ist eine Erhöhung der Grundmiete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig.

HÄUFIGKEIT DER MIETERHÖHUNG

Erst nach Ablauf der Jahressperrfrist von 12 Monaten darf eine neue Mieterhöhung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zustimmungsfrist ausgesprochen werden.

FORM DER MIETERHÖHUNG

Die Mieterhöhung München ist in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) vom Vermieter zu erklären.

Mit anderen Worten, bei Bevollmächtigung einer anderen Person zur Mieterhöhung sollte eine Originalvollmacht beiliegen. Anderenfalls können die Mieter das Erhöhungsverlangen unter Umständen zurückweisen.

MIETERHÖHUNGSEMPFÄNGER/-ERKLÄRER

Die Mieterhöhung ist gegenüber allen Mietern zu erklären, dass heißt diese richtet sich in der Regel an alle Mieter, die im Mietvertrag aufgeführt sind und ist von allen Vermietern auszusprechen. Umgekehrtes gilt für die Zustimmungserklärung.

ZUSTIMMUNG ZUR MIETERHÖHUNG

Entspricht die Mieterhöhung den gesetzlichen Vorschriften, müssen die Mieter zuzustimmen. Ist die Mieterhöhung nur zum Teil berechtigt, müssen die Mieter diesem Teil zustimmen. Aus Gründen der Beweisbarkeit sollte die Zustimmung schriftlich erfolgen.

Mit anderen Worten beauftragst du Fachanwalt Matthias Schwarzer um auf Nummer sicher zu gehen.

FOLGEN DER UNBERECHTIGTEN NICHTZUSTIMMUNG

Stimmen die Mieter der Mieterhöhung München nicht bis zum Ablauf der Zustimmungsfrist zu, müssen die Vermieter innerhalb von drei Monaten Klage beim Amtsgericht erheben, um die Mieterhöhung durchzusetzen.

Deshalb beauftragst du Fachanwalt für Mietrecht Matthias Schwarzer mit der Klage auf Zustimmung in diesen Fällen.

Andere Arten der Mieterhöhung München

Schwierig, deshalb wenden Sie sich vertrauensvoll an Fachanwalt für Mietrecht, Rechtsanwalt Matthias Schwarzer.