Dein Ansprechpartner bei Weber Schwarz & Schwarzer

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München. Hier findest du meine Person, Qualifikation, Tätigkeitsschwerpunkte und Arbeitsweise; die ausführlichen Fachinformationen stehen auf den jeweiligen Rechtsgebietsseiten.

Ein Rechtsstreit braucht mehr als eine Einschätzung aus dem Bauch heraus. Ich prüfe mit dir, welche Ansprüche bestehen, welche Beweise wir benötigen und welcher Weg zu deinem Ziel passt. Dabei vertrete ich deine Interessen außergerichtlich und vor Gericht, ohne Erfolgschancen und Kostenrisiken zu beschönigen.

Persönliche Besprechungen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Matthias Schwarzer · Rechtsanwalt und Fachanwalt

Bei diesen Anliegen unterstütze ich dich

Mietrecht für Mieter und Vermieter

Ob Kündigung, Eigenbedarf, Mieterhöhung, Wohnungsmängel oder Betriebskosten: Ich berate beide Seiten eines Mietverhältnisses, selbstverständlich nicht die Gegenseiten im selben Streit. Auch Mietvertragsprüfung, Gewerberaummiete und Pacht gehören zu meiner Tätigkeit.

Fachanwalt für Mietrecht in München

Wohnungseigentumsrecht und WEG-Streitigkeiten

Ich vertrete Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften und berate Hausverwaltungen. Typische Anliegen sind Beschlussanfechtung und Beschlussersetzung, Jahresabrechnung, Hausgeld, bauliche Veränderungen sowie die Auslegung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München

Familienrecht: Trennung und Scheidung

Im Familienrecht unterstütze ich dich insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie bei Unterhalts-, Sorge- und Umgangsfragen. Wir besprechen, welche Regelungen einvernehmlich möglich sind und welche Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden müssen.

Zur Beratung im Familienrecht

Weitere Tätigkeitsbereiche sind zivilrechtliche Vertragsfragen, Schadensersatz, Forderungsbeitreibung und Prozessvertretung. Ob ich dein konkretes Mandat übernehmen kann, klären wir vorab anhand des Anliegens und der beteiligten Personen.

Meine Qualifikation und mein beruflicher Hintergrund

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Freien Universität Berlin absolviert, mein Referendariat beim Oberlandesgericht München. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und in dessen Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Bei Weber Schwarz & Schwarzer verbinde ich die Beratung im Mietrecht mit dem Wohnungseigentumsrecht. Das ist insbesondere dann relevant, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird: Der Mietvertrag und das Verhältnis zur Eigentümergemeinschaft müssen getrennt geprüft und anschließend aufeinander abgestimmt werden.

Familienrecht ist ein weiteres Beratungsgebiet. Die Fachanwaltsbezeichnung führe ich für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Unter Fortbildungen und Nachweisen findest du Einblicke in meine fachliche Weiterbildung.

So arbeiten wir zusammen

  1. Anliegen, Ziel und Fristen klären

    Du schilderst, was passiert ist und was du erreichen möchtest. Wichtig sind die beteiligten Personen, vorhandene Unterlagen und bereits laufende Fristen. Eine Anfrage oder Terminbuchung allein ersetzt noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

  2. Rechtslage und Handlungsoptionen besprechen

    Wir ordnen Ansprüche, Einwendungen und Beweise ein. Du erhältst eine Einschätzung zu den möglichen nächsten Schritten und den damit verbundenen Risiken. Nicht jeder Streit verlangt sofort eine Klage; nicht jede Forderung ist einen Vergleich wert.

  3. Den vereinbarten Auftrag umsetzen

    Je nach Mandat prüfe oder gestalte ich Schreiben und Verträge, verhandle mit der Gegenseite oder übernehme die gerichtliche Vertretung. Umfang und Vergütung werden vorab geklärt.

Kontakt in München und Beratung per Telefon oder Video

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Weber Schwarz & Schwarzer – Rechts- und Fachanwälte
Karlsplatz 3, 80335 München

Telefon: 089 5480399
E-Mail: muc@wssonline.de
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9:00–12:30 Uhr.

Persönliche Besprechungen finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Die Telefonzeiten sind keine offenen Sprechstunden. Telefon- und Videoberatung sind nach Terminvereinbarung bundesweit möglich. Bitte stimme einen persönlichen Besuch vorab ab; ich arbeite auch ortsunabhängig und bin nicht durchgehend im Münchner Büro anwesend.

Informationen zu den weiteren Kanzleistandorten findest du unter Büro Buchloe und Büro Berlin. Ob dort eine persönliche Besprechung mit mir möglich ist, vereinbaren wir im Einzelfall.

WhatsApp dient nur der Kontaktaufnahme. Bitte sende keine mandatsbezogenen Informationen über diesen Weg, sondern nutze die vereinbarte E-Mail-Kommunikation.

Unterlagen, Kosten und Vorbereitung

Für ein erstes Gespräch sind eine kurze zeitliche Übersicht, die wesentlichen Verträge oder Beschlüsse und die bisherige Korrespondenz hilfreich. Nenne eine laufende Frist ausdrücklich. Welche Unterlagen für dein Anliegen erforderlich sind, richtet sich nach dem Einzelfall.

Die Konditionen der Online-Erstberatung, die Hinweise für Bestandsmandanten und die erforderlichen Mandantenfragebögen findest du auf der persönlichen Buchungsseite. Bitte übersende die dort vorgesehenen Unterlagen vor dem Termin ausgefüllt und unterschrieben. Bei einer weiteren Beauftragung klären wir den konkreten Leistungsumfang und die Vergütung.

Häufige Fragen zur Beratung bei Matthias Schwarzer

Berätst du Mieter und Vermieter?

Ja. Ich übernehme mietrechtliche Mandate für Mieter und Vermieter. Vor einer Mandatsübernahme wird geprüft, ob eine Interessenkollision besteht; beide Seiten desselben Konflikts vertrete ich nicht.

Kann ich auch ohne Wohnsitz in München einen Termin vereinbaren?

Ja. Telefon- und Videoberatung sind bundesweit nach Terminvereinbarung möglich. Ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Vertretung übernommen werden kann, klären wir bezogen auf dein Verfahren.

Kann ich vormittags ohne Termin im Büro vorbeikommen?

Nein. Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr sind Telefonzeiten. Für eine persönliche Besprechung brauchst du eine vorherige Terminvereinbarung.

Ist dein Onlinekalender auch für Termine bei anderen Anwälten gedacht?

Der hier verlinkte Kalender dient der Telefon- oder Videoterminbuchung bei mir. Die Kanzlei hat daneben eine allgemeine Buchungsseite mit weiteren Terminarten. Die beiden Angebote sind bewusst getrennt.

Was mache ich, wenn eine Frist kurz bevorsteht?

Teile die Frist und die dazugehörigen Schreiben bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich mit. Warte nicht allein auf einen freien Kalendertermin. Eine Fristbearbeitung setzt voraus, dass wir das Mandat und den Auftrag rechtzeitig bestätigt haben.

Für Anwaltskollegen und Gerichte

Informationen zur Terminsvertretung und Korrespondenzanwaltschaft sind gesondert zusammengefasst. Termine, Umfang und Verfügbarkeit werden vorab abgestimmt. Gerichte finden die Belegungsübersicht auf einer eigenen Seite; sie ist kein Buchungskalender für Mandanten.

Bewertungen

In den Fachbeiträgen und Publikationen findest du Hinweise zu typischen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Fragen. Bewertungen meiner Tätigkeit kannst du auf meinem persönlichen ProvenExpert-Profil und im persönlichen Google-Profil nachlesen. Einzelne Erfahrungen anderer Mandanten sind keine Zusage für den Ausgang eines anderen Verfahrens.

Fortbildungen und Nachweise

Die folgende Auswahl stammt aus meiner bisherigen Fortbildungsübersicht. Die angegebenen Jahre bezeichnen die jeweiligen Fortbildungen, nicht das Datum einer Aktualisierung der besprochenen Rechtslage. Die Nachweise öffnen sich bei dem bisher verwendeten Dokumentendienst.

Fortbildungen 2025
Fortbildungen 2024
Weitere Fortbildungen 2019–2023