BGH XII ZB 576/25: Schwere körperliche oder sexuelle Gewalt kann auch nach räumlicher Trennung fortwirken und eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen.
BGH IV ZR 235/25: In der Vollkaskoversicherung verbleibt das Risiko unberechtigter Werkstattpositionen grundsätzlich beim Versicherungsnehmer – jedenfalls ohne Weisungen des Versicherers zur Werkstatt.
BGH V ZR 165/25: Auch ein großformatiges Fassadenkunstwerk kann nach § 20 WEG mehrheitlich beschlossen werden. Entscheidend bleiben Bestimmtheit und die Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG.
BGH VIII ZR 16/26: Bei konkret dargelegten Gesundheitsrisiken darf der Härteeinwand gegen eine Eigenbedarfskündigung nicht ohne belastbare medizinische Aufklärung zurückgewiesen werden.